TOP 26. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 13. Dezember 2017, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
TOP-Informationen
TOP 26. (Nichtöffentlich)
Erwerb eines Erbbaurechts
14. Stadtbezirk Berg am Laim
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Bekanntgabe mitgeteilt, für welche Flächen ein Erbbaurecht für die Stadt bestellt wurde. Im übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.