TOP 30. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Münchner Philharmoniker;
Entlassung eines Musikers bei den Münchner Philharmonikern
in beiderseitigem Einvernehmen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.