TOP 11. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Verlängerung eines Erbbaurechts
7. Stadtbezirk Sendling-Westpark
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlilchen Stadtratsbekanntgabe die Erbbaurechtsverlängerung mitgeteilt. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange beziehungsweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von Dritten betroffen sind.