TOP 13. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Tausch von Grundstücken
1. Stadtbezirk Altstadt-Lehel
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Nach Vollzug der Folgebeschlüsse zum Erbbaurechts- und Tausvertrag werden im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe die Grundstücksgeschäfte mitge-
teilt. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil Be-
triebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.