TOP 1. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung
des Oberbürgermeister gemäß Art. 37 Abs. 3 GO
vom 08.12.2017
Nachlass
Annahme einer Alleinerbschaft
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Die Bekanntgabe unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.