TOP 19. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Erwerb einer integrierten Kindertageseinrichtung
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Bebauungsplan
mit Grünordnung Nr. 1855
Preußenstraße, Lerchenauer Straße und
Moosacher Straße und zu Befreiungen von
seinen Festsetzungen
11. Stadtbezirk Milbertshofen - Am Hart
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, an welchen Grundstücken die Stadt das Teileigentum an den Kindertageseinrichtungen erworben hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Gehemhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgehenisse von Dritten betroffen sind.