TOP 1. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Abfallwirtschaftsbetrieb München;
Bestellung einer Stellvertretenden
Zweiten Werkleiterin
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange betroffen sind.