TOP 14. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Übertragung personalrechtlicher Befugnisse
auf das Baureferat (ohne Münchner Stadtentwässerung),
Anpassung wegen personeller Veränderung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Übertragung von personalrechtlichen Befugnissen auf bestimmte Bedienstete des Baureferates wurde zugestimmt.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil personalrechtliche Angelegenheiten betroffen sind.