TOP 15. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM);
Änderung der Zweckvereinbarung mit dem
Landkreis München
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, da persönliche Belange eines Dritten betroffen sind.