TOP 20. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Verkauf von Grundstücken
15. Stadtbezirk Trudering-Riem
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Grundstück die Landeshauptstadt München verkauft hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange beziehungsweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.