TOP 1. - Veröffentlichung
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Rahmenverträge über Büromöbel (Büroarbeitsstühle, Besucher-/Besprechungsstühle,
Holzstühle, Holzschalenstühle, Mehrzwecktische und Kleiderständer) für verschiedene
Dienststellen der Landeshauptstadt München
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil die Kostenschätzung bzw. Kalkulationsgrundlage auch im Hinblick auf künftige Verfahren geheimhaltungsbedürftig ist.