TOP 1. - Veröffentlichung
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Vollzug der Abgabenordnung (AO)
Teilerlass einer Gewerbesteuerforderung in Höhe
von 271.825,83 € aus Billigkeitsgründen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.