TOP 22. - Veröffentlichung
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Beteiligung an einer Gesellschaft für die Errichtung und den Betrieb eines Gründer- und Innovationszentrums im Kreativquartier
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter betroffen sind.