TOP 13. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Anmietung von Büro- und Verwaltungsflächen
6. Stadtbezirk Sendling
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Objekt die Stadt angemietet hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss uaf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.