TOP 1. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
it@M; Vergabeermächtigung für einen Rahmenvertrag über die Beschaffung
von aktiven Netzwerkkomponenten samt zugehörigen Dienstleistungen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil die Kostenschätzung bzw. Kalkulationsgrundlage auch im Hinblick auf künftige Verfahren geheimhaltungsbedürftig ist.