TOP 25. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Besetzung des Umlegungsausschusses;
a) Verwaltungssachverständige
b) Bausachverständiger (Vertreter)
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, da persönliche Belange von Dritten betroffen sind.