TOP 11. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Referat für Bildung und Sport
Weiterbeschäftigung über die gesetzliche Altersgrenze hinaus
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil es sich um eine Personalangelegenheit handelt.