TOP 26. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Verkauf von Grundstücken
im Landkreis München
Grundsatzbeschluss
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.