TOP 1. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Revisionsamt;
Bestellung zur Rechnungsprüferin/zum Rechnungsprüfer
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil es sich um eine Personalangelegenheit handelt.