TOP 12. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Bestellung der stellvertretenden Leiterin des Revisionsamts und
Übertragung personalrechtlicher Befugnisse
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.