TOP 11. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Übertragung von Befugnissen zum Abschluss
von Erwerbsverträgen gemäß Art. 39 GO
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.