TOP 4. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Stadtwerke München GmbH
Erneuerbare Energien
Verschmelzung von zwei Offshore-Windparkanlagen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, dass der Verschmelzung der Sandbank Offshore Wind GmbH auf die DanTysk Offshore Wind GmbH & Co. KG zugestimmt wurde. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.