TOP 1. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Gerichtliches Verfahren zur gerichtlichen Feststellung
des Zinsanspruches der Stahlgruber-Stiftung gegen
die Stahlgruber Otto Gruber AG
(Nichtzulassungsbeschwerde 3. Instanz)
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.