TOP 1. - Veröffentlichung
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Optimierung der Beteiligungsstrukturen
Konzern GEWOFAG
GEWOFAG 2021 - Vereinfachung der Konzernstruktur
Herstellung einer Serviceebene durch Verschmelzung von Servicefunktionen im
GEWOFAG-Konzern
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, da auf gesellschaftsrechtliche schützenswerte Inhalte Bezug genommen wird, die bereits Gegenstand der nichtöffentlichen Beschlussfassungen der Vollversammlung des Stadtrates waren.