TOP 5. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Teilnahme der MÜNCHENSTIFT GmbH an der städtischen Wohungsvermittlung
EU-Beihilferecht
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.