TOP 9. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 5. Juli 2018, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
TOP-Informationen
TOP 9. (Nichtöffentlich)
Verkauf eines denkmalgeschützten
Anwesens im Landkreis München
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flurstücke die Landeshauptstadt München verkauft hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange beziehungsweise Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.