TOP 3. - Veröffentlichung
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Nachlass
Verwendung einer Alleinerbschaft
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
In Erfüllung des letzten Willens der Erblasserin, Frau B. und ihres vorverstorbenen Ehegatten ist der Reinnachlass zu 50 % an den Christophorus Hospiz Verein e.V. und zu 50 % der nichtrechtsfähigen Sibylla Schmidt-Stiftung als Zustiftung zuzuführen.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.