TOP 3. - Veröffentlichung
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Grundstückstausch
22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Grundstücke die Stadt vertauscht hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimbisse eines Dritten betroffen sind.