TOP 4. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 20. September 2018, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
TOP-Informationen
TOP 4. (Nichtöffentlich)
Vorkaufsrecht nach dem BauGB
5. Stadtbezirk Au-Haidhausen
Oefelestraße
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Anwesen die Landeshauptstadt München im gegebenen Fall erworben hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.