TOP 11. - Entscheidung
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Überprüfung und Erlass einer Erhaltungssatzung
nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
im Stadtbezirk 2 – Ludwigsvorstadt -Isarvorstadt
Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Dreimühlenstraße / Baldeplatz“
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Entscheidung:
siehe Beschlussseite
Ergebnis:
geg. d. Stimmen von FDP-HUT u. BAYERNPARTEI: 1. Die Erhaltungssatzung 'Dreimühlenstraße/Baldeplatz' wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 16-18) beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle, endgültige Entscheidung d. d. VV des Stadtrates