TOP 5. - Veröffentlichung
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Ausschreibung der Beteitstellung und
Betriebsführung von Beherbergungsbetrieben zur
Unterbringung von Wohnungslosen Haushalten
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Es wurde antragsgemäß beschlossen. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse betroffensind.