TOP 1. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Verwaltung Erbbaurecht
13. Stadtbezirk Bogenhausen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.