TOP 15. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 19. Dezember 2018, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
TOP-Informationen
TOP 15. (Nichtöffentlich)
Vergabe eines Stiftungsgrundstücks
im Erbbaurecht
auswärtiger Grundbesitz
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, ob der Erbbaurechtsvertrag geschlossen wurde. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange beziehungsweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.