TOP 5. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Annahme von Spenden
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.
Der Stadtrat stimmt mit Dank den Zuwendungsangeboten in Höhe von 17.500 €
zu Gunsten der Münchner Kinder- und Jugend-Stiftung, von 5.000 € zu Gunsten der Stiftung Heilsam München und von 2.500 € zu Gunsten der Ludwig und Anna Gmelch-Stiftung zu (gesamt: 25.000 €).
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil personenbezogene Daten betroffen sind.