TOP 2. - Entscheidung
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(E) Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Chiemgaustraße zwischen Balan- und Rosenheimer Straße auf 50 km/h und Aufhebung der durchgezogenen Fahrbahnmittelmarkierung in Höhe Hohenaschauer Straße
Stellungnahme und Vorschläge des Antragsstellers zur Beschlussvorlage vom 07.12.2018
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vertagt in die Sitzung am 14.02.2019