TOP 4. - Veröffentlichung
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Geländefreimachungen am Ratzingerplatz
Mittelausweitung
19. Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-
Fürstenried-Solln
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Dieser Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil die
Kostenschätzung bzw. die Kalkulationsgrundlage auch im Hinblick auf künftige Vergabeverfahren geheimhaltungsbedürftig ist, um Wettbewerbsnachteile auszuschließen.