TOP 2. - Entscheidung
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(E) Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Chiemgaustraße zwischen Balan- und Rosenheimer Straße auf 50 km/h und Aufhebung der durchgezogenen Fahrbahnmittelmarkierung in Höhe Hohenaschauer Straße
(TOP 2.1.2 vom 17.01.2019)
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Entscheidung:
vertagt in die Sitzung am 09.05.2019