TOP 1. - Veröffentlichung
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Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Annahme von Spenden
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Stadtrat genehmigt nachträglich mit Dank die Annahme der Zuwendung in Höhe von 150.000 Euro zugunsten der Werner Friedmann-Stiftung.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil personenbezogene Daten betroffen sind.