TOP 3. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 28. März 2019, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
TOP-Informationen
TOP 3. (Nichtöffentlich)
Erwerb eines Grundstücks
auswärtiger Grundbesitz
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Grundstück die Landeshauptstadt München gekauft hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange beziehungsweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.