TOP 2. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 14. März 2019, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Sozialausschuss
TOP-Informationen
TOP 2. (Nichtöffentlich)
Nachlass
Änderung der Verwendung einer Alleinerbschaft
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
In Erfüllung des letzten Willens der Erblasserin ist der Reinnachlass mit einem Anteil von 33,3 % der nichtrechtsfähigen Dieter Moosbuchner-Stiftung und mit einem Anteil von 66,7 % der nichtrechtsfähigen Barbara König-Stiftung zuzuführen.
Dabei fließen in der Dieter Moosbuchner-Stiftung 320.000 Euro dem Grundstockvermögen und 125.000 Euro dem sonstigen Vermögen zu, das für den Zweck der Stiftung verwendet werden soll, ohne der zeitnahen Verwendungspflicht zu unterliegen. Bei der Barbara König-Stiftung werden 640.000 Euro dem Grundstockvermögen zugebucht und 250.000 Euro dem sonstigen Vermögen.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.