TOP 2. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau
Annahme einer Sachzuwendung (Kunst)
- Nichtöffentlicher Teil -
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.