TOP 2. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignung
19. Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling-
Forstenried-Fürstenried-Solln
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Er unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil er Grundstücksangelegenheiten Dritter und deren finanzielle Regelung darstellt.