TOP 1. - Veröffentlichung
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Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Annahme von Spenden
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Stadtrat stimmt mit Dank der Annahme einer Zuwendung in Höhe von 98.265 Euro zugunsten der
Alten- und Service-Zentren und Beratungsstellen für ältere Menschen und deren Angehörige zu.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil personenbezogene Daten betroffen sind.