TOP 3. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Errichtung der rechtsfähigen
Stiftung Schwabinger Kinderlächeln
Annahme einer Zuwendung zur Errichtung der Stiftung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Annahme der im Vortrag genannten Zuwendung zur Errichtung der Stiftung Schwabinger Kinderlächeln wird zugestimmt.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.