TOP 5. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Vollzug eines Nachtrages zu einem Kaufvertrag
14. Stadtbezirk Berg am Laim
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Der Beschluss unterliegt auf Dauer der
Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von Dritten betroffen sind.