TOP 5. - Veröffentlichung
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Zulassungen Oide Wiesn 2019
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Stadtrat hat über die Bewerbungen zur Oidn Wiens 2019 Beschluss gefasst. Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw.
Betriebs- und Geschäftsgeheimnise von Dritten betroffen sind.