TOP 2. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Dauervorschuss an (teil-)stationäre Münchner Jugendhilfeträger
Nachträgliche Genehmigung der Vereinbarungen zum Dauervorschuss
und deren Kündigung zum 31.12.2019
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse betroffen sind.