TOP 2. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Kommission für Stadtgestaltung
Ausscheiden und Neuberufung
von Mitgliedern
§14, § 46 Abs. 2 Nr. 1 GeschO
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil es sich um Personalangelegenheiten in Einzelfällen handelt und somit der Datenschutz auch
zukünftig gewährleistet werden muss.