TOP 2. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Rahmenverträge zur Ausstattung der städtischen Büros mit standardisierter Möblierung
(Büroarbeitstisch manuell und elektromotorisch, Arbeitsplatzkombinationen, Container,
Besprechungstische, Schränke und systemkompatibles Zubehör aus einer zusammenhängenden Produktlinie)
Vergabeermächtigung zur EU-weiten Ausschreibung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil die Kostenschätzung bzw. Kalkulationsgrundlage auch im Hinblick auf künftige Verfahren geheimhaltungsbedürftig ist.