TOP 5. - Veröffentlichung
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Errichtung der rechtsfähigen
Helmut Krauß-Stiftung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
In Erfüllung seines letzten Willens und in Dankbarkeit gegenüber dem Stifter errichtet die Landeshauptstadt München die rechtsfähige Helmut Krauß-Stiftung.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.